Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die Gebietsbezeichnung "Kieferorthopädie" erwerben möchten, durchlaufen nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation eine fachspezifische Weiterbildung. Nach erfolgreichem Abschluss ist der weitergebildete Zahnarzt berechtigt, den Titel "Kieferorthopäde", "Zahnarzt für Kieferorthopädie" oder in einigen Kammerbereichen auch "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" zu führen.
Zahnärzte, die sich für die kieferorthopädische Weiterbildung interessieren, finden im folgenden einige interessante Informationen.
Das von der Europäischen Union geförderte Erasmus-Projekt definiert die Bedingungen und Inhalte der kieferorthopädischen Weiterbildung. In vielerlei Hinsicht dient dieses Programm als Richtschnur für die Gestaltung eines modernen Weiterbildungsprogramms in Europa. [mehr]
Die World Federation of Orthodontists (WFO) hat Richtlinien zur kieferorthopädischen Weiterbildung herausgegeben. [mehr]
In den meisten Kammerbereichen muss mindestens 1 Jahr der Weiterbildung an einer ermächtigten Universitätsklinik absolviert werden. Da die verfügbaren Planstellen stets knapp sind, haben wir die Homepages der Kliniken zusammengestellt. Hier finden Sie auch die E-Mail-Adressen für Ihre elektronische Bewerbung. [mehr]
Die kieferorthopädische Weiterbildung wird von den Landeszahnärztekammern und ihren jeweiligen Weiterbildungsordnungen geregelt. Da sich die einzelnen Weiterbildungsordnungen teilweise unterscheiden, haben wir alle derzeit geltenden Vorschriften verfügbar gemacht. [mehr]