Ab dem 1. August 2024 gilt: Für eingehende Aufnahmeanträge ist der Mitgliedschaftsbeginn frühstens am 01.01.2025 möglich. Über diese Aufnahmeanträge kann in der Mitgliederversammlung 2025 in Leipzig entschieden werden.
Die Mitgliederversammlung 2019 hat die Assoziation mit der DGZMK ab 01.01.2021 beschlossen. Damit kann die Mitgliedschaft in der DGKFO nur erfolgen, wenn zeitgleich eine Mitgliedschaft bei der DGZMK gegeben ist. Daher schließt der Neuaufnahmeantrag der DGKFO den Antrag auf Mitgliedschaft bei der DGZMK ein.
Anträge auf Mitgliedschaft ab 01.01.2025 sind auf dem vorgesehenen Formular vorzugsweise per Scan an die Geschäftsstelle der DGKFO an info@dgkfo.online zu richten. Über bis zum 31.07.2025 eingegangene Aufnahmeanträge entscheidet die Mitgliederversammlung 2025 auf Empfehlung des Vorstands.
Bitte laden Sie sich Ihren Aufnahmeantrag zum Ausfüllen herunter. Möchten Sie den Antrag am PC ausfüllen, speichern Sie das Formular zunächst auf Ihren Rechner und öffnen Sie es dann in einem neuen Fenster, dann ist der Ausfüllmodus über Adobe Acobat aktiviert.
§ 4 unserer Satzung regelt den Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder deutsche Zahnarzt, jeder deutsche Arzt und jeder in- und ausländische Vertreter eines Fachgebietes mit Bezug zur Kieferorthopädie werden, der bereit ist, an den Aufgaben der Gesellschaft mitzuarbeiten. Eine der zahnärztlichen Approbation gleichwertige Graduierung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorsitzenden zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
4. Die DGKFO ist assoziiertes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Der Eintritt in die DGKFO schließt den Eintritt in die DGZMK ein. Der Beitrag der DGKFO schließt den Beitrag für die DGZMK nicht mit ein.
Informationen zur Vorgehensweise der Doppelanmeldung
Die DGKFO bearbeitet Ihren Aufnahmeantrag wie oben beschrieben und leitet Ihre Daten an die DGZMK weiter. Die DGZMK wird sich direkt bei Ihnen melden und alle weiteren Belange zur DGZMK Mitgliedschaft direkt mit Ihnen regeln. Falls Sie bereits Mitglied bei der DGZMK sind, folgen von Seiten der DGZMK keine weiteren Schritte.
Beitragszahlung
Der jährliche Beitrag für die DGKFO ist am Beginn des Geschäftsjahres (01.01.) fällig. Der DGZMK Beitrag wird separat direkt von der DGZMK berechnet. Die genauen Tarife der DGZMK können Sie unter https://www.dgzmk.de/mitgliedsbeitraege einsehen.
Jahresbeiträge - Stand 01.01.2024 | DGKFO | DGZMK* |
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Mitglieder inkl. Bezug des jeweiligen Journals | 170,- Euro | 95,- Euro* |
Assistenten in Weiterbildung inkl. Bezug des jeweiligen Journals (max. 3 Jahre auf Antrag) | 120,- Euro | 75,- Euro* |
Mitglieder im Ruhestand (entsprechend § 11/2) - ohne Bezug des Journals | 40,- Euro | beitrags- frei* |
* Stand Juli 2024, ohne Gewähr (siehe unter https://www.dgzmk.de/mitgliedsbeitraege)
Bei Beitragseinzug per SEPA-Lastschriftverfahren ermäßigt sich der Jahresbeitrag um eine Bearbeitungsgebühr von 10,- €.