Hinweise für eine Statusänderung Ihrer Mitgliedschaft
Wir bitten die Mitglieder, uns rechtzeitig über Änderungen zu Ihrem Mitgliedstatus zu informieren. Die Umstellung erfolgt für das folgende Beitragsjahr, sofern der Geschäftsstelle die betreffenden Informationen spätestens 6 Wochen vor Jahresende vorliegen. Eine rückwirkende Änderung der Beitragseinstufung ist nicht möglich.
- Für Mitglieder in Weiterbildung wird laut Beitragsordnung ein reduzierter Beitrag für die Dauer von maximal 3 Jahren gewährt, wenn ein aktueller Nachweis vorliegt. Der Nachweis sollte von der weiterbildenden Institution in Form eines Schreibens, aus dem der zeitliche Bezug hervorgeht, ausgestellt werden. Der reduzierte Beitrag ist nicht an die tatsächliche Dauer der Weiterbildung gekoppelt. Bitte beachten Sie die o.g. Frist für die Änderung der Einstufung.
- Eine Umwandlung der Mitgliedschaft nach § 11(2) der Satzung (Mitglieder im Ruhestand) - unter Verzicht auf die Lieferung der Zeitschrift - bedarf eines formlosen schriftlichen Antrags und der Zustimmung des Vorstands. Entsprechende Anträge werden spätestens 6 Wochen vor Jahresende erbeten, um die Umstellung der Beitragszahlungen und die Kündigung des Abonnements der Zeitschrift zeitgerecht zu ermöglichen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Sie soll spätestens 6 Wochen vor Jahresende erfolgen, um der Geschäftsstelle die Stornierung der Beitragszahlungen und des Abonnements der Zeitschrift zeitgerecht noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglichen. Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, sie wäre für den Vorstand zur Verbesserung der Mitgliederbetreuung aber informativ und daher sehr willkommen.