in der Fassung vom Januar 2016
§ 1 Einberufung
§ 2 Aufgaben der Mitgliederversammlung
A) Festsetzen der Tagesordnung,
B) Auflösen der Gesellschaft,
C) Satzungsänderung,
D) Änderung der Geschäftsordnung,
E) Entgegennahme des Berichtes der Präsidentin/des Präsidenten,
F) Entgegennahme und Genehmigung des Protokolls,
G) Entgegennahme des Kassenberichts und des Berichts der Kassenprüfer,
Abstimmung über den Kassenbericht,
H) Entlastung des Vorstandes,
I) Wahl des Vorstandes,
J) Wahl der Tagungspräsidentin/des Tagungspräsidenten,
K) Wahl der Kassenprüfer,
L) Wahl von Preisrichtern,
M) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
N) Behandlung von Anträgen, die mindestens 4 Monate vor der Versammlung
bei der Präsidentin/beim Präsidenten schriftlich eingereicht wurden,
O) Entscheidung über die Behandlung von später eingereichten Anträgen.
§ 3 Allgemeine Vereinbarungen
§ 4 Eröffnung der Mitgliederversammlung
§ 5 Tagesordnung
§ 6 Diskussion
§ 7 Redeordnung
§ 8 Anträge zur Geschäftsordnung
§ 9 Abstimmung
§ 10 Wahlen
§ 11 Ordnungsvorschriften
§ 12 Protokoll
§ 13 Schluss der Mitgliederversammlung
§ 14 Vorbereitung
Anmeldungen von wissenschaftlichen Vorträgen und Veranstaltungen sind innerhalb der gesetzten Frist (fristgemäß) an die Tagungspräsidentin/den Tagungspräsidenten zu richten.
§ 15 Einladung
Die Einladung zur wissenschaftlichen Jahrestagung erfolgt durch das Rundschreiben der Präsidentin/des Präsidenten und durch den Versand des Tagungsprogramms. Hinweise auf die Jahrestagung erfolgen auf der Homepage und können auch in Fachzeitschriften erfolgen.
§ 16 Eröffnung und Abschluss
Die Präsidentin/der Präsident eröffnet und schließt die wissenschaftliche Jahrestagung. Nach der Eröffnung der Jahrestagung übergibt der Vorsitzende dem Tagungspräsidenten/in die Leitung. § 4 GO gilt gleichsinnig.
§ 17 Leitung
Die Tagungspräsidentin/der Tagungspräsident leitet die wissenschaftlichen Verhandlungen und Diskussionen. Er wird hierbei durch Mitglieder des Vorstandes oder Beisitzer unterstützt, die mit Einverständnis des Vorstandes berufen werden.
§ 18 Programm
Der Ablauf der Tagung, insbesondere die Reihenfolge der Redner und die Reihenfolge der Veranstaltungen ist durch das Programm vorgegeben. Veränderungen sollen begründet und angekündigt werden.
§ 19 Vorträge
§ 20 Urheberrecht
Zur Wahrung des Urheberrechts gelten die Vereinbarungen § 3.3 GO gleichsinnig.
§ 21 Diskussion
§ 22 Redeordnung
§ 23 Anträge zur Geschäftsordnung
Anträge zur Geschäftsordnung, über die die Präsidentin/der Präsident, die Tagungspräsidentin/der Tagungspräsident oder die Versammlungsleiterin/der Versammlungsleiter entscheiden, können bei den wissenschaftlichen Verhandlungen nur zu folgenden Punkten gestellt werden:
a) Begrenzung der Redezeit,
b) Schluss der Rednerliste,
c) Schluss der Diskussion.
§ 24 Ordnungsvorschriften
Der § 11 GO gilt sinnentsprechend. Die Entscheidung liegt bei der Präsidentin/beim Präsidenten, Tagungspräsidentin/Tagungspräsidenten oder bei der Versammlungsleiterin/beim Versammlungsleiter. Sofern ein Mitglied betroffen ist, ist Berufung bei der nächsten Mitgliederversammlung statthaft.
§ 25 Sitzungen
§ 26 Organ der Gesellschaft
§ 27 Wissenschaftliche Jahrestagung
In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung unterstützt der Vorstand die Präsidentin/den Präsidenten und die Tagungspräsidentin/den Tagungspräsidenten bei der Vorbereitung und bei der Durchführung der wissenschaftlichen Jahrestagung.
§ 28 Kassenführung
§ 29 Ausschüsse
Der Vorstand kann zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einberufen.
§ 30 Neu aufgenommene Mitglieder
Die Anlage zur Geschäftsordnung der DGKFO enthält die Statuten zur Verleihung der wissenschaftlichen Preise.
A) Jahresbestpreise
a) eine Arbeit aus der Hochschule,
b) eine Arbeit aus der freien Praxis,
c) eine Arbeit aus einer internationalen Einrichtung.
B) Tagungsbestpreise im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung
a) für den besten Vortrag,
b) für das beste Poster.
C) Posterpreise im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung
a) Grundlagen- und Materialforschung,
b) Klinische Forschung,
c) Interdisziplinäre Kieferorthopädie.