Landeszahnärztekammern und Weiterbildungsordnungen

Die Weiterbildung zum Kieferorthopäden dauert je nach Kammerbereich 3 bzw. 4 Jahre. Die 4jährige Weiterbildung schließt ein obligatorisches allgemein-zahnärztliches Jahr ein. Mindestens 1 Jahr ist an einer Universitätsklinik zu absolvieren. Mindestens 2 Jahre müssen ohne Unterbrechung an einer Stelle (ermächtigte Praxis oder Universitätsklinik) abgeleistet werden. Die Weiterbildung endet mit einem Fachgespräch. Eine Muster-Weiterbildungsordnung wurde 1996 von der Bundeszahnärztekammer herausgegeben.

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Orthomap Schleswig Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Niedersachsen Westfalen-Lippe Berlin Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen Thueringen Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Bayern Baden
Allgemein-zahnärztliches Jahr
Zahnärtzekammer
(von Nord nach Süd)
allgemein-zahnärztliches
Jahr erforderlich
Schleswig-Holstein ja
Hamburg ja
Mecklenburg-Vorpommern ja
Bremen ja
Niedersachsen ja
Berlin ja
Brandenburg ja
Sachsen-Anhalt ja
Westfalen-Lippe ja
Nordrhein nein
Sachsen ja
Thüringen ja
Hessen nein
Rheinland-Pfalz ja
Saarland ja
Baden-Württemberg ja
Bayern ja

Aktuelle Mitteilung

12.07.2010

Erster Impact Factor für das Journal Orofacial Orthopedics / Fortschritte der Kieferorthopädie

Vor zwei Jahren wurde das Journal of Orofacial Orthopedics von Thomson Reuters (ehemals ISI) in die Datenbank SciSearch® und Journal Citation Reports/Science Edition aufgenommen.

Mitte Juni 2010 wurde das Ergebnis der ersten IF-Ermittlung für unsere Zeitschrift veröffentlicht. Sie hat für das Jahr 2…

Jahrestagung 2012

Die 85. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGKFO findet in Stuttgart statt.

26. - 29. September 2012