ANLAGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG DER DGKFO

Verleihung von Preisen durch die DGKFO

 

A. Jahresbestpreise

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. zeichnet eine jeweils preiswürdige Arbeit aus (a) einer Hochschule sowie (b) eines in freier Praxis tätigen Mitgliedes der DGKFO, die in einem   Jahrgang ihres Organs, dem "Journal of Orofacial Orthopedics / Fortschritte der Kieferorthopädie",   veröffentlicht wurden, mit einem Geldpreis in Höhe von je 2.000,- € aus. Zusätzlich wird (c) ein
    entsprechender Preis für eine Arbeit aus einer internationalen Einrichtung ausgelobt. Eine     Mitgliedschaft des Erstautors ist hier nicht erforderlich.
  2. Die Arbeiten werden durch ein Kuratorium bewertet.
  3. Für das Kuratorium werden drei Mitglieder der DGKFO gewählt, und zwar zwei amtierende      Hochschullehrer/innen für Kieferorthopädie und ein in freier Praxis tätiger Kieferorthopäde/in. Dem Kuratorium für den Jahresbestpreis gehört außerdem der/die Schriftleiter/in als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.
  4. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand der DGKFO der Mitgliederversammlung zur   Wahl vorgeschlagen. Im Falle der Verhinderung eines Kuratoriumsmitgliedes bestimmt die      Präsidentin/der Präsident der DGKFO einen Stellvertreter.
  5. Die Amtszeit für ein Kuratoriumsmitglied beträgt 4 Jahre.
  6. Die Amtszeiten sollen sich überschneiden.
  7. Eine Wiederwahl der Kuratoriumsmitglieder ist in der Regel nur nach einer Amtspause möglich.
  8. Die Auszeichnung einer Arbeit erfordert eine Stimmenmehrheit. Eine Teilung der Preise ist nicht    vorgesehen.
  9. Eine Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig; sie wird der Präsidentin/dem Präsidenten der   DGKFO schriftlich mitgeteilt.
  10. Die Verleihung der Preise erfolgt auf der Jahrestagung der DGKFO.
  11. Diese Regelung von Punkt 2 bis Punkt 11 gilt unter Anwendung der dafür gültigen Statuten auch  für den "Arnold-Biber-Preis" der Firma Dentaurum.

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B. Tagungsbestpreise der DGKFO
     im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Jahrestagungen

Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung vergibt die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. alljährlich je einen Tagungsbestpreis als Anerkennung für (a) den besten Vortrag und (b) das beste Poster einer Nachwuchswissenschaftlerin/eines Nachwuchswissenschaftlers auf dem Gebiet der Kieferorthopädie. Der Preis kann verliehen werden an Mitarbeiter/innen von Kliniken bzw. Instituten und an Zahnärzte/innen, denen wissenschaftliche Einrichtungen nicht regelmäßig zur Verfügung stehen, jeweils an Alleinautorinnen/Alleinautoren bzw. Autorengruppen.

Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind:

  1. Die/der Vortragende muss Erstautor/in und Mitglied der DGKFO sein und darf nicht als Direktor/in oder Leiter/in einer Poliklinik/Abteilung einer Hochschule tätig sein.
  2. Der Vortrag muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse bzw. neue Vorschläge präsentieren, die    noch nicht veröffentlicht wurden.
  3. Bei der Beurteilung der Vorträge soll das Preisrichtergremium folgende Kriterien zugrunde legen:
        a) Qualität des eingereichten Abstracts,
        b) Wissenschaftliches Niveau,
        c) Aktualität der Thematik,
        d) Neue wissenschaftliche Ergebnisse bzw. neue Erkenntnisse und Vorschläge,
        e) Form und Darstellung der Präsentation.
  4. Die Teilnahme der Preisträgerin/des Preisträgers bzw. einer/eines benannten Vertreterin/Vertreters an der Preisverleihung am Ende der Tagung ist ausdrücklich erwünscht.
  5. Voraussetzung für den Erhalt des Geldpreises ist die Abgabe eines druckreifen Manuskriptes, das in der Zeitschrift "Journal of Orofacial Orthopedics / Fortschritte der Kieferorthopädie" publiziert wird.
  6. Das Preisrichterkollegium besteht zunächst aus dem gesamten Vorstand, der anhand der     eingereichten Abstracts eine Vorauswahl trifft. Die Endauswahl erfolgt während der Tagung durch das engere Preisrichterkollegium, das aus drei Mitgliedern des Vorstandes besteht.
  7. Wird ein Vortrag bzw. Poster aus der Abteilung/Praxis eines Mitglieds des engeren Preisrichterkollegiums in die Endauswahl für den Preis einbezogen, so kann dieses Mitglied des Vorstandes  nicht Mitglied des engeren Preisrichterkollegiums werden.
  8. Das Preisgeld beträgt jeweils 2.000,- €.

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C. Posterpreise der DGKFO
     im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Jahrestagungen

Im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung vergibt die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. alljährlich drei Posterpreise als Anerkennung für die besten Arbeiten auf dem Gebiet der Kieferorthopädie. Es wird je ein Preis für die Themengebiete (1) Grundlagen- und Materialforschung, (2) Klinische Forschung und (3) Interdisziplinäre Kieferorthopädie vergeben. Der Preis kann verliehen werden an Mitarbeiter/innen von Kliniken bzw. Instituten und an Zahnärztinnen/Zahnärzte, denen wissenschaftliche Einrichtungen nicht regelmäßig zur Verfügung stehen, jeweils an Alleinautorinnen/Alleinautoren bzw. Autorengruppen.

Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind:

  1. Die Präsentatorin/der Präsentator muss Erstautor/in und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. sein.
  2. Das Poster muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse bzw. neue Vorschläge präsentieren, die   noch nicht veröffentlicht wurden.
  3. Bei der Beurteilung der Poster soll das Preisrichtergremium folgende Kriterien zugrunde legen:
          a) Wissenschaftliches Niveau,
          b) Aktualität der Thematik,
          c) Neue wissenschaftliche Ergebnisse bzw. neue Erkenntnisse und Vorschläge,
          d) Form und Darstellung der Präsentation.
  4. Die persönliche Anwesenheit der Posterpräsentatorin/des Posterpräsentators ist während des    offiziell festgelegten Zeitraums der Postervorstellung unbedingte Voraussetzung.
  5. Die Teilnahme der Preisträger bzw. einer/s benannten Vertreters/in an der Preisverleihung am     Ende der Tagung ist ausdrücklich erwünscht.
  6. Voraussetzung für den Erhalt des Geldpreises ist die Abgabe eines druckreifen Manuskriptes, das in der Zeitschrift "Journal of Orofacial Orthopedics / Fortschritte der Kieferorthopädie" publiziert wird.
  7. Das Preisrichterkollegium besteht aus 6 vom Vorstand gewählten Mitgliedern der DGKFO.
  8. Eine Bewerbung um den Preis ist nicht möglich, da die Poster von dem Preisrichterkollegium       ausgewählt werden.
  9. Wird ein Poster aus der Abteilung/Praxis eines Mitglieds des Preisrichterkollegiums in die engere  Auswahl für den Preis einbezogen, ist dieses Mitglied des Preisrichterkollegiums nicht mehr       stimmberechtigt.
  10. Das Preisgeld beträgt jeweils 1.000,- €.

 

Alle Preisgelder werden an den/die Erstautor/in überwiesen, die/der in Absprache mit der Forschungseinrichtung für die Verteilung innerhalb der Arbeitsgruppe verantwortlich ist (die DGKFO sieht sich nicht in der Verantwortung für die Verteilung der Preisgelder).

 

 

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