Hinweise für eine Statusänderung Ihrer Mitgliedschaft

  • Eine Umwandlung der Mitgliedschaft nach § 11(2) der Satzung (Mitglieder im Ruhestand) - unter Verzicht auf die Lieferung der Zeitschrift - bedarf eines formlosen schriftlichen Antrags und der Zustimmung des Vorstands. Entsprechende Anträge werden spätestens 6 Wochen vor Jahresende erbeten, um die Umstellung der Beitragszahlungen und die Kündigung des Abonnements der Zeitschrift zeitgerecht zu ermöglichen. Eine rückwirkende Änderung der Beitragseinstufung ist nicht möglich.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Sie soll spätestens 6 Wochen vor Jahresende erfolgen, um der Geschäftsstelle die Stornierung der Beitragszahlungen und des Abonnements der Zeitschrift zeitgerecht noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglichen. Die Kündigung ist schriftlich (Brief oder Fax) an die Geschäftsstelle zu richten. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, sie wäre für den Vorstand zur Verbesserung der Mitgliederbetreuung aber informativ und daher sehr willkommen.