Beitragssätze der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie
Seit 2010 gilt: Bei Beitragseinzug per Lastschriftverfahren ermäßigt sich der Jahresbeitrag um eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- €.
Aufnahme als Mitglied
Anträge auf Mitgliedschaft sind auf dem vorgesehenen Formular an die Geschäftsstelle der DGKFO zu richten. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
Aufnahmeantrag zum Download (PDF-Dokument)
Hinweise
Kündigungen der Mitgliedschaft sollen 6 Wochen vor Jahresende erfolgen, um der Geschäftsstelle die Stornierung der Beitragszahlungen und des Abonnements der Zeitschrift zeitgerecht noch vor Beginn des neuen Jahres zu ermöglichen. Kündigungen werden schriftlich (Brief oder Fax) an die Geschäftsstelle gerichtet. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wäre für den Vorstand zur Verbesserung der Mitgliederbetreuung aber informativ und willkommen.
Eine Umwandlung der Mitgliedschaft nach § 11(2) der Satzung (Mitglieder im Ruhestand) - unter Verzicht auf die Lieferung der Zeitschrift - bedarf eines formlosen schriftlichen Antrags und der Zustimmung des Vorstands. Entsprechende Anträge werden 6 Wochen vor Jahresende erbeten, um die Umstellung der Beitragszahlungen und die Kündigung des Abonnements der Zeitschrift zeitgerecht zu ermöglichen.
| ab dem 01.01.2010 | |
| Mitglieder inkl. Bezug der "Fortschritte der Kieferorthopädie": | 140,- € |
| Assistenten in Weiterbildung inkl. Bezug der "Fortschritte der Kieferorthopädie": (max. 3 Jahre auf Antrag): | 120,- € |
| Mitglieder im Ruhestand (entsprechend § 11/2): | 35,- € |
| Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder: | beitragsfrei |
